Ihre Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO
Unsere Hauptuntersuchung ist Teil unserer durchgeführten Untersuchungen Ihres Fahrzeugs.
Im Sinne der Verkehrssicherheit setzen wir die in §29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen im Namen und auf Rechnung der GTÜ um. Die Hauptuntersuchung beinhaltet natürlich die Abgasuntersuchung.
Unsere GTÜ-Prüfingenieure arbeiten stets nach dem Motto "Mehr Service für Sicherheit" und setzen sich so für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein. Bei einem positiven Ergebnis bringen wir die gültige Prüfplakette an.
Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten
Mit der "Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr" hat die Bundesregierung das "Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im Straßenverkehr" vereinfacht und beschleunigt.
Damit können nun auch die Prüfingenieure der GTÜ Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU) prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden.
Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung - ohne aufwändiges "Vollgutachten". Durch diese neue Regelung, die seit dem 1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden und Kosten gespart.
Was Sie im Vorfeld tun können:
Wie Sie Ihr Fahrzeug optimal auf die bevorstehende Hauptuntersuchung vorbereiten können, erfahren Sie hier:
Die HU-Plakette
Bereits seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist! Damit Sie keine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt.
braun | rosa | grün | orange | blau | gelb |
2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | 2021 |
2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 |
Alle 6 Jahre wiederholen sich die Farben der Plaketten.
HU-Frist überzogen?
Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung nicht mehr zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überschritten wurde.
Darum erhalten die Fahrzeuge - auch bei überzogener HU - die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).
Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20% mehr kostet, als die regulär durchgeführte HU.